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Sie haben es geschafft! Nach der Bewerbung auf ein spannendes Stellenangebot wurden Sie zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen und konnten den Arbeitgeber von sich überzeugen. In Ihren Händen befindet sich nun Ihr Arbeitsvertrag. Diesen sollten Sie mit großer Sorgfalt lesen, denn der Arbeitsvertrag legt alle wesentlichen Rahmenbedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses fest.
Jedes Arbeitsverhältnis, auch ein befristetes, sollte schriftlich festgelegt werden. Achten Sie darauf, dass alles was Sie mit Ihrem Arbeitgeber mündlich besprochen haben, auch im Arbeitsvertrag festgehalten wird. Falls Ihnen eine Klausel im Vertrag unklar ist, fragen Sie noch einmal nach. Sie sollten sich mit nichts zufrieden geben, was Sie nicht verstehen.
Die meisten Arbeitgeber verwenden standardisierte Arbeitsverträge, da diese mit dem Arbeitsgesetz in Verbindung stehen. Dennoch gibt es für einige Bereiche Verhandlungsspielraum:
• Gehalt: IT-Fachkräfte sind heutzutage im Arbeitsmarkt sehr gefragt und können durchaus über das Gehalt verhandeln.
• Arbeitszeiten: Wie flexibel sind die Arbeitszeiten gestaltet? Ist Home Office möglich?
• Urlaub: Da die gesetzliche Urlaubszeit 20 Werktage beträgt, sollte ein höherer Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag festgelegt werden.
• Kündigungsfristen
• Wettbewerbsverbot
Sie sollten Wettbewerbsverbote ablehnen. Falls Sie nicht vorhaben für das ausgewählte Unternehmen längerfristig zu arbeiten, versuchen Sie die Wettbewerbsklausel aus Ihrem Vertrag streichen zu lassen. Kein Konkurrenzunternehmen wartet beispielsweise zwei Jahre bis Sie einsteigen können.
In der Regel beinhaltet der Arbeitsvertrag folgendes:
• Name und Anschrift der jeweiligen Vertragsparteien
• Genauer Beginn des Arbeitsverhältnisses und die Dauer, falls es sich um eine befristete Tätigkeit handelt
• Arbeitsort
• Kurze aber präzise Beschreibung der Tätigkeit
• Höhe des Gehalts (inklusive Sonderzahlungen, Zuschüssen und eventuellen Zusatzleistungen wie ein Geschäftswagen)
• Arbeitszeiten
• Höhe des Urlaubsanspruchs
• Kündigungsfristen
• Hinweis auf Tarife und Betriebsvereinbarungen
Vorsicht ist bei neuen Verträgen im Rahmen Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses geboten. Oftmals müssen Arbeitgeber aufgrund neuer oder geänderter Gesetze aktualisierte Arbeitsverträge aushändigen. Lesen Sie auch in diesem Fall den neuen Vertrag gut durch. Sollten Sie sich dazu entschließen, den Arbeitsvertrag nicht zu unterschreiben, könnte eine Änderungskündigung folgen. In diesem Fall holen Sie sich am besten professionellen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.