Der Inhalt dieser Webseite dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Das Arbeitszeugnis bekommen Sie, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber beendet wurde. Ob Sie gekündigt haben oder Ihnen gekündigt wurde, spielt dabei keine Rolle, denn Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht laut § 109 GewO immer.
Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet lediglich Ihre Personalien, die Dauer des Arbeitsverhältnisses (mit Datum) und die Art Ihrer Beschäftigung in dem Unternehmen. Eine Wertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens wird dabei ausgelassen. Die Grußformel mit guten Wünschen ebenso wie der Grund des Austritts ist in diesem Fall optional.
Im qualifizierten Arbeitszeugnis werden Ihre Leistungen, Kompetenzen und Ihr Verhalten bewertet. Ihre Tätigkeiten werden zudem detailliert aufgelistet. Dabei ist zu beachten, dass die wichtigste zuerst genannt wird. Der Grund der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses wird genannt, eine abschließende Grußformel (Dank und Bedauern) ist jedoch nicht obligatorisch.
Neben den oben genannten Zeugnisarten gibt es noch das Zwischenzeugnis. Das Zwischenzeugnis ist im Falle einer von Ihnen geplanten Kündigung von Vorteil für die Bewerbung auf andere Stellenausschreibungen. Ihre Anfrage des Zwischenzeugnisses können Sie mit dem Festhalten Ihrer bisherigen Leistungen begründen. Inhaltlich ist das Zwischenzeugnis wie das qualifizierte Arbeitszeugnis aufgebaut.
Achten Sie besonders auf die Zeugnissprache, denn diese weist Besonderheiten auf. Vom Gesetzgeber ist vorgeschrieben, dass das Arbeitszeugnis nur wohlwollend formuliert werden darf. Es dürfen keinerlei eindeutig negative Bewertungen angegeben werden, da sich diese nachteilig auf die zukünftige Jobsuche des Arbeitnehmers auswirken können. Allerdings heißt das nicht, dass nur Lob ausgesprochen werden muss. Schließlich soll das Arbeitszeugnis den Tatsachen entsprechen.
Vorgesetzte aktiv um ein Arbeitszeugnis bitten
Sobald das Arbeitsverhältnis beendet ist, sollten Sie nicht darauf warten, dass Ihr Arbeitszeugnis Ihnen hinterher geschickt wird. Bitten Sie Ihren Vorgesetzten direkt um ein Zeugnis. Spätestens an Ihrem letzten Arbeitstag sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis erhalten, es sei denn in Ihrem Vertrag wurde dafür eine Frist gesetzt.
Formulierungen und Bedeutungen
Nicht jede Formulierung ist so positiv, wie sie auf den ersten Blick scheint. Mit so genannten Geheimcodes der Zeugnissprache werden negative Eigenschaften vom IT-Personalverantwortlichen so verpackt, dass sie positiv klingen:
Dagegen sind folgende Formulierungen als äußerst positiv zu bewerten:
Ins Arbeitszeugnis gehören keine Angaben zur Gehaltshöhe, die Anzahl der Krankentage, Nebentätigkeiten, Straftaten oder Vorstrafen und politische oder religiöse Aktivitäten. Arbeitszeugnisse dürfen außerdem nicht in fetter, kursiver oder unterstrichener Schrift angefertigt werden. Auch Anführungs-, Ausrufe- und Fragezeichen sind unzulässig.